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Bußgeld droht: Gasprüfung in StVZO aufgenommen

Die Verantwortung für eine sichere Gasanlage lag nach Abschaffung der Vorgabe, dass  eine gültige Gasprüfung am Wohnwagen oder Wohnmobil zur Erteilung der HU vorliegen muss, beim Besitzer des Fahrzeuges. Mit der neuen Regelung, die jetzt in Kraft tritt, wird die Unsicherheit, die in den vergangenen Jahren bestand, beseitigt. Das war passiert: Im Januar 2020 wurde die Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) ausgesetzt. Zudem wurde im April 2022 die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie gestrichen. Mit dem neu in die StVZO aufgenommenen „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ ist die zwischenzeitlich diffuse Rechtslage nun geklärt.

Gasprüfung G 607 wieder verpflichtend

Ein neuer Paragraf in der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt, dass Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen regelmäßig von Sachverständigen überprüft werden müssen. Ist ein Fahrzeug mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet, muss dieses künftig alle zwei Jahre von einem Sachverständigen geprüft werden. Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen. Das regelt der neue „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“, der in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wurde. Liegt bislang für das eigene Wohnmobil oder den eigenen Wohnwagen noch keine Gasprüfung vor, bleibt bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese Prüfung nachzuholen. Ab diesem Stichtag ist der neue „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ anzuwenden.

Bußgeld bei Nichtbeachtung der Prüffristen droht

Wer die neueingeführte Prüfpflicht der Flüssiggasanlage seines Wohnmobils oder Wohnwagens nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder dafür liegen je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten) und 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten).

Sicherer Betrieb von Flüssiggasanlagen

Bei der Gasprüfung prüft ein anerkannter Sachkundiger die gesamte Gasanlage auf ihre einwandfreie Funktion. Der professionelle Check ist somit eine wichtige Voraussetzung, um Flüssiggasgeräte zum Kochen, Kühlen und Heizen sicher betreiben zu können.
Für eine erfolgreiche Gasprüfung müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt werden: Alle mit Gas betriebenen Geräte müssen funktionstüchtig und im gelben Prüfbescheinigungshefts eingetragen sein. Der Druckminderer und der Anschlussschlauch dürfen keinesfalls älter als zehn Jahre sein. In den europäischen Normen EN 1949 und EN 12864/13786 ist festgehalten, dass beide Bestandteile vollkommen unabhängig vom aktuellen Zustand ausgetauscht werden müssen.

Sicherheit und Komfort einfach nachrüsten

Werden Schlauch oder Druckregler im 10-Jahresturnus getauscht, kann bei Bedarf, gleich mehr Komfort und Sicherheit nachgerüstet werden: Gasregelanlagen mit Crash-Sensor. 

Während der Fahrt mit dem Caravan oder Reisemobil gilt: Es müssen alle Gasflaschen an Bord geschlossen werden. Es sei denn, eine technische Komponente ist installiert, die verhindert, dass bei einem Unfall unkontrolliert Gas entweichen kann. Seit einigen Jahren ist dieser sogenannte Crash-Sensor für den Betrieb von Heizung oder Kühlschrank während der Fahrt zwingend vorgeschrieben. Entsprechende Gasregelanlagen sind im Campingfachhandel erhältlich und auch in zahlreichen Neufahrzeugen schon werksseitig verbaut. So etwa die Caramatic DriveOne für Einflaschenanlagen oder die Caramatic DriveTwo für Zweiflaschenanlagen von GOK.

Caramatic SafeDrive: Komfort noch einfacher nachgerüstet 

Mit der Caramatic SafeDrive Gasregelanlage geht GOK vollkommen neue Wege und stellt ein System vor, das Campern den Umgang mit Flüssiggas erheblich erleichtert. Rein optisch unterscheidet sich die SafeDrive deutlich von den bislang üblichen Anlagen mit Wandmontage. 


Dabei erfüllt sie technisch dieselben Funktionen, sorgt für den richtigen Druck für den Verbraucher und verfügt über einen integrierten Crash-Sensor. Die Besonderheit: Sie wird direkt an die Gasflasche geschraubt und über einen Schlauch mit der Rohrleitung des Gassystems im Fahrzeug verbunden. 


Abschließend sollte noch die Dichtigkeit überprüft werden - fertig. Eine aufwändige Wandmontage ist nicht notwendig. Mit minimalem Aufwand und innerhalb von Minuten ist der Austausch erledigt.  Dank Crash-Sensor kann die Gasflasche jederzeit geöffnet bleiben. Heizung oder Kühlschrank lassen sich auch während der Fahrt betreiben. 

Je nach Bedarf steht die Caramatic SafeDrive für Einflaschenanlagen oder die Caramatic SafeDrive Plus für Zweiflaschenanlagen zur Verfügung. Wird nur eine Flasche genutzt, ist die Caramatic SafeDrive direkt mit der festen Rohrleitung des Fahrzeugs verbunden.
Bei der Version Plus wird ein Zentralregler an die Betriebsflasche montiert und der Umschaltregler an die Reserveflasche. Diese beiden Regler verbindet der Monteur per Schlauchleitung miteinander. Anschließend eine weitere Schlauchverbindung zwischen Zentralregler und fester Rohrleitung herstellen, auf Dichtigkeit prüfen - fertig! Die Caramatic SafeDrive Plus erlaubt es, automatisch zwischen zwei Gasflaschen umzuschalten und die leere Flasche zu wechseln, ohne die laufende Gasversorgung zu unterbrechen.

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