Die Verantwortung für eine sichere Gasanlage lag nach Abschaffung der Vorgabe, dass eine gültige Gasprüfung am Wohnwagen oder Wohnmobil zur Erteilung der HU vorliegen muss, beim Besitzer des Fahrzeuges. Mit der neuen Regelung, die jetzt in Kraft tritt, wird die Unsicherheit, die in den vergangenen Jahren bestand, beseitigt. Das war passiert: Im Januar 2020 wurde die Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) ausgesetzt. Zudem wurde im April 2022 die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie gestrichen. Mit dem neu in die StVZO aufgenommenen „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ ist die zwischenzeitlich diffuse Rechtslage nun geklärt. Gasprüfung G 607 wieder verpflichtend Ein neuer Paragraf in der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt, dass Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen regelmäßig von Sachverständigen überprüft werden müssen. Ist ein Fahrzeug mit einer Flüssig